Kicken mit Risiko

ARAG Experten mit Fakten zu Fu?ballverletzungen und Urteilen rund ums Gr?n

Die emotionsgeladene Fu?ball-Europameisterschaft der Frauen mit dem Sieg der englischen Nationalmannschaft hat die Saison-Pause der Fu?ball-Bundesliga f?r alle Fu?ballfans ertr?glich gemacht. Doch nun ist es wieder soweit: Morgen schon rollt der Ball in der 2. Fu?ball-Bundesliga endlich wieder ?ber heimisches Gr?n. Drei Wochen sp?ter d?rfen dann auch die Spieler in der 1. Liga das Runde ins Eckige bef?rdern. Damit verbunden sind allerdings auch viele Verletzungen, denn jeder dritte Sportunfall passiert auf dem Fu?ballfeld. Die ARAG Experten nehmen aktuelle Unfallzahlen zum Anlass, um auf die Verletzungsgefahren des Lieblingssports der Deutschen hinzuweisen. Dabei haben sie auch einige spannende Fu?ball-Urteile im Sportgep?ck.

K?nigsdisziplin mit T?cken
Rund acht Millionen Fu?baller geh?ren einem der rund 24.000 Fu?ballvereine in Deutschland an. Ein Sechstel der Mitglieder ist laut ARAG Experten weiblich. Doch viele Spieler bedeutet viele Verletzungen. Dabei sind die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft eindeutig: Kicken birgt mit mehr als 33 Prozent mit Abstand die gr??te Verletzungsgefahr. An zweiter Stelle im Ranking der verletzungsanf?lligsten Sportarten steht der Skisport mit rund 20 Prozent. Platz drei belegen sonstige Ballsportarten wie z. B. Handball mit knapp zw?lf Prozent.

Unfallversicherung ist ein Muss f?r Freizeitkicker
Vor allem B?nder und Muskeln sind beim Fu?ball besonders gef?hrdet: Bei knapp der H?lfte aller Verletzungen rei?t, zerrt oder verrenkt es ein Band oder einen Muskel im K?rper. Knochenbr?che machen hingegen „nur“ knapp ein Drittel aller Fu?ballverletzungen aus. Die medizinische Behandlung ist in der Regel ?ber die Krankenkasse abgedeckt. Doch w?hrend Vereinsmitglieder meist ?ber eine Unfallversicherung ihres Sportvereins abgesichert sind, raten die ARAG Experten vor allem Freizeitkickern, die keinem Verein angeh?ren, zu einer privaten Unfallversicherung. Sie ?bernimmt nach Verletzungen beispielsweise Tagegelder oder zus?tzliche Reha- und andere Hilfsleistungen, damit auch Hobbysportler schnell wieder fit werden. Dar?ber hinaus leistet eine private Unfallversicherung in fast jeder Lebenslage, also egal, wo und wann ein Unfall passiert. Unerheblich ist auch, ob es im Beruf oder in der Freizeit zu einem Unfall kommt.

So sportlich nehmen es Gerichte

Freizeitkicker d?rfen voll draufhalten
Es war wie immer, wenn die Arbeitskollegen sich zum Freizeit-Kick trafen: Einer ging bereitwillig ins Tor, die anderen schossen ihn mit mehr oder weniger platzierten Sch?ssen von der Mittellinie des Kleinfeldes warm. Einer der Sch?sse war besonders hart und besonders platziert: Er traf den Torh?ter so ungl?cklich an der Schulter, dass der Hobbyfu?baller sogar operiert werden musste. Die vollst?ndige Bewegungsfreiheit der Schulter erlangte er nie wieder. Weil er seinem mittlerweile Ex-Kollegen unterstellte, ihn aus kurzer Distanz abgeschossen zu haben, verlangte der Verletzte 12.500 Euro Schmerzensgeld. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Vors?tzlichkeit, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen w?rde, in diesem Fall gar nicht gegeben war. Denn mit einem starken Schuss muss auch im Freizeit-Fu?ball gerechnet werden. Zudem hatten der Torwart sowie alle ?brigen Spieler mit dem Freizeit-Kick in sporttypische Verletzungen stillschweigend eingewilligt (Landgericht K?ln, Az.: 14 O 295/22).

Fu?ballfan f?r komplettes Stadtgebiet gesperrt
Nicht nur Spieler, auch Fu?ballfans kann es hart treffen. In einem ganz aktuellen Fall durfte ein Fan aus K?ln beim Ausw?rtsspiel seiner Mannschaft gegen Duisburg das gesamte Duisburger Stadtgebiet nicht betreten. Aufgrund seiner erheblichen Gewaltbereitschaft hatte sich das Polizeipr?sidium laut ARAG Experten nicht mit einem Stadionverbot zufriedengegeben. Grund f?r die vermeintliche H?rte: Der 26-j?hrige Ultra war in der Vergangenheit mehrfach durch Straftaten bei Spielen aufgefallen, unter anderem durch K?rperverletzung, Pyrotechnik und Angriffe auf rivalisierende Fans. Und zwar auch au?erhalb des Stadionumfelds. Die Richter hielten daher das erweiterte Betretungsverbot f?r rechtm??ig, auch wenn das Regionalligaspiel zwischen MSV Duisburg und Fortuna K?ln nicht als Hochrisikospiel eingestuft war. Entscheidend war f?r sie die nachvollziehbare Gefahrenprognose der Polizei (Verwaltungsgericht D?sseldorf, Az.: 18 L 745/25). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der ausgeschlossene Fan Beschwerde gegen den Beschluss einlegen kann.

Foulspiel oder nicht?
Auch in einem anderen Fall war die Verletzung zwar heftig, aber ein vors?tzliches oder grobes Foulspiel wollten die Richter nicht erkennen. Bei dieser Damen-Partie in der Bezirksliga verletzte sich eine Spielerin beim Zusammensto? mit der gegnerischen Torh?terin so schwer am Unterschenkel, dass es elf Operationen brauchte, bis sie wieder gesund war. Die Mittelfeldspielerin war der Ansicht, dass die Verletzung durch ein regelwidriges Foul der Keeperin verursacht worden sei, weil sie die Angreiferin mit gestrecktem Bein und voller Kraft attackiert habe. 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz forderte sie daraufhin von der Mittelfeldspielerin. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch hier die Verletzung ein typisches Risiko des Fu?ballsports war. Und da ein absichtliches Foulspiel nicht bewiesen werden konnte, blieb die Torh?terin vor Gericht erfolglos (Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-9 U 138/16).

Fu?ballschauen w?hrend der Arbeitszeit?
Selbst f?r Arbeitnehmer kann ein Fu?ballspiel abseits des Spielfeldes schmerzhaft werden. In einem konkreten Fall kassierte ein Mitarbeiter eines Autozulieferers eine Abmahnung, weil er gemeinsam mit einem Kollegen f?r maximal zwei Minuten ein Fu?ballspiel im Livestream auf einem dienstlichen Rechner verfolgte. Der Arbeitnehmer hielt die Abmahnung f?r ?berzogen und wollte sie aus der Personalakte entfernen lassen. Doch das Arbeitsgericht K?ln sah das anders: Die kurze Ablenkung reiche aus, um die arbeitsvertraglichen Pflichten zu verletzen. Die Abmahnung sei deshalb rechtm??ig und m?sse nicht gel?scht werden. Laut ARAG Experten ist entscheidend, dass in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht wurde (Arbeitsgericht K?ln, Az.: 20 Ca 7940/16).

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