Sport geht immer und fast überall

ARAG Experten ?ber die Nutzung von nicht normierten Sportst?tten

Sportst?tten sind hierzulande ein knappes Gut. Viele Hallen sind renovierungsbed?rftig oder besetzt durch nachmitt?gliche Bewegungsangebote von Schulen. So bekommen Sportvereine immer weniger Hallenzeiten von der Gemeinde zugeteilt. Die Folge: Sportangebote fallen aus, werden auf unbeliebte Randzeiten verlegt oder die Halle wird geteilt. Knapp 12 Prozent der Vereine f?rchten laut Sportentwicklungsbericht durch diese reduzierten Kapazit?ten sogar um ihre Existenz. Doch es gibt eine L?sung: Sport in Nicht-Sportst?tten, wie etwa Gemeindes?len, Versammlungs- oder anderen Gemeinschaftsr?umen. Was bei der Nutzung zu beachten ist, wissen die ARAG Experten.

Wo findet man R?ume f?r Sport, Spiel und Bewegung?
Mehrzweckr?ume, Aufenthalts- oder Gemeinschaftsr?ume oder Seminarr?ume sind gut geeignet. Diese finden sich laut ARAG Experten in Gemeindezentren, Pfarrzentren, B?rgerzentren, Bildungsst?tten, ehemaligen Tennis- oder Badmintonhallen, Lagerst?tten oder Kirchen. Gerade f?r ?ltere Menschen kann es schwierig sein, das passende Sport- und Bewegungsangebot zu finden. Der Weg zur Sporthalle ist f?r sie oft zu weit, die Hemmschwelle dann zu hoch. Der Weg ins Gemeindezentrum oder zur Kirchengemeinde hingegen ist bekannt und gibt Sicherheit.

Checkliste f?r geeignete R?ume
Eine gute Erreichbarkeit kann die Anreise erleichtern und Hemmschwellen senken. Ideal ist die Nachbarschaft zu wohnungsnahen Sportanlagen im Quartier oder Stadtteil. Die ARAG Experten raten, auf gute, m?glichst barrierefreie Zug?nge ?ber Fu?- und Radwege zu achten, welche auch abends beleuchtet sind, sowie auf eine gute Anbindung an den ?ffentlichen Nahverkehr.

Der Bewegungsraum sollte nicht von au?en aus einsehbar sein. Niemand sollte „heimlich“ beobachtet werden k?nnen. Das Training muss in ausreichend heller Beleuchtung stattfinden, sodass die ?bungsleitung auch w?hrend der dunkleren Jahreszeit alle Teilnehmenden im Blick hat. Gibt es einen passenden Raum zum Umkleiden? F?r manche Angebote reichen notfalls einfache Toiletten. Diese sollten in unmittelbarer N?he und sauber sein.

Die Raumgr??e ist abh?ngig von der Teilnehmerzahl, dem Bewegungsangebot und den F?higkeiten der Teilnehmer sowie der ?bungsleiter. Werden Kleinger?te benutzt oder bewegungsintensive Angebote durchgef?hrt, hat das ebenfalls Einfluss auf die Raumgr??e. Der Bewegungsanbieter muss vor Ort seine eigene Entscheidung f?llen und Risiken abw?gen. Stolper- und Sto?-Fallen – vor allem auch in Kopfh?he – m?ssen aus dem Weg ger?umt werden. Die Verglasung selbst sollte laut ARAG Experten m?glichst aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) bestehen. Ist dies nicht der Fall, k?nnen keine B?lle oder andere Wurfgegenst?nde genutzt werden. In Kontaktbereichen m?ssen W?nde eben, glatt und splitterfrei sein. Kann man Bilder, Wandbeh?nge und andere Installationen nicht abh?ngen, m?ssen die Bereiche als Bewegungsfl?che ausgespart werden.

Fluchtwege sind ohnehin in der normalen Nutzung des Raumes vorgesehen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sie durch die Nutzung des Raumes als Sportraum nicht verstellt werden d?rfen. Da der Raum als Bewegungsraum genutzt wird, sind in der Regel keine zus?tzlichen Brandschutzma?nahmen n?tig. Bei Angeboten f?r Kinder muss allerdings auf einen Steckdosenschutz geachtet werden.

Versicherungsschutz in Nicht-Sportst?tten
Ist ein geeigneter Raum bzw. eine Anlage gefunden, raten die ARAG Experten, dass Verein oder Anbieter des Sportangebotes mit dem Eigent?mer einen Nutzungsvertrag schlie?en, in dem unter anderem Dauer und Form der Nutzung vereinbart werden. Danach ist es Aufgabe des Vereins, die R?umlichkeit f?r den beabsichtigten Sportbetrieb verkehrssicher zu machen. So lange der Verein die fremde Anlage nutzt, haftet er bei Sch?den. Allerdings muss feststehen, dass ein Schaden w?hrend des Vereinsbetriebes entstanden ist. Die ARAG Experten raten daher, dass der ?bungsleiter vor der Sportveranstaltung die R?ume auf bestehende Sch?den untersucht.

Vereinsmitglieder sind laut ARAG Experten auch in fremden R?umlichkeiten ?ber ihren Verein versichert, sofern der Verein eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz besteht dann w?hrend der aktiven Teilnahme am Vereinsangebot und auf dem direkten Hin- und R?ckweg zum Veranstaltungsort. Auch bei ?bungsleitern ?ndert sich am Versicherungsschutz in einer Nicht-Sportst?tte nichts. Wurden sie vom Verein mit der Leitung des Bewegungsangebotes beauftragt, sind sie ?ber den Verein versichert. Finanzielle R?ckendeckung nach einem Unfall bietet zudem eine private Unfallversicherung.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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