Skifahren in Corona-Zeiten

Ein Tag in den Bergen: ARAG Experten mit Tipps f?r einen winterlichen Skiausflug

Nach einer Corona-bedingt arg verk?rzten Skisaison im letzten Jahr ist der Skispa? dieses Jahr zwar mit einigen Einschr?nkungen verbunden, aber immerhin k?nnen die Skier wieder angeschnallt werden – zumindest, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist. Immer mehr Regionen setzen sogar auf 2G: Hier d?rfen nur Geimpfte und Genesene auf die Piste. Doch neben den unterschiedlichen Corona-Regeln gibt es einige weitere Dinge, auf die Skifahrer achten sollten, um eine unbeschwerte Zeit in den Bergen zu verbringen. Die ARAG Experten sagen, worauf es ankommt und kl?ren zur Auffrischung noch einmal ?ber die wichtigsten FIS-Regeln auf.

Corona: Was gilt in den Skigebieten?
Ob Italien, Frankreich, ?sterreich oder Schweiz – jedes Land hat unterschiedliche Corona-Regeln. Daher raten die ARAG Experten, sich beim Ausw?rtigen Amt ?ber die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels zu informieren. Aber auch hierzulande herrschen die unterschiedlichsten Corona-Auflagen und jedes Bundesland darf eigene Regeln erlassen. Wer den Schnee genie?en will, sollte sich am besten vor der Anreise bei den Betreibern von Hotel und Skilift erkundigen, welche Regelung vor Ort gilt. Auch einige Landesskiverb?nde geben auf ihren Internetseiten Auskunft. Vor allem Tagesausfl?gler, die es spontan auf die Piste zieht, k?nnen sich so vor b?sen ?berraschungen sch?tzen.

Vorbereitung auf den Skiurlaub
Die richtige Vorbereitung ist beim Wintersport das A & O. Auch wenn es l?stig erscheint, sollten Skifahrer mindestens drei Monate vor Beginn des Winterurlaubs mit dem Training beginnen. Insbesondere diejenigen, die im ansonsten keinen anderen Sport betreiben, sollten fr?hzeitig ihre Kondition st?rken und beispielsweise Radfahren, Joggen oder Inline-Skaten. Gerade in den ersten Tagen der Wintersportaktivit?t raten die ARAG Experten, regelm??ige Erholungspausen einzulegen, denn viele Skiunf?lle ereignen sich am Nachmittag, wenn die Fahrer erm?det und nicht mehr so konzentrationsf?hig sind.

Helm & Co.
Laut statistischer Auswertungsstelle f?r Ski-Unf?lle (ASU) verletzten sich in der Skisaison 2019/2020 mit rund 37.000 Opfern so wenig Skifahrer wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen. In der Vorsaison gab es etwa 6.000 verletzte Skifahrer mehr. Der Grund f?r diesen R?ckgang liegt auf der Hand: Die Corona-Pandemie hat die Skisaison deutlich verk?rzt. Dieses Jahr darf – mit Einschr?nkungen – wieder gewedelt und geschwungen werden. Doch die ARAG Experten raten zu einer entsprechenden Ausr?stung, die mit dem Helm beginnt. Im Gegensatz zu anderen Urlaubsl?ndern herrscht auf heimischen Pisten zwar keine Helmpflicht, aber der Helm ist die einfachste M?glichkeit, die Zahl schwerer Hirnverletzungen zu verhindern.

Dabei raten die ARAG Experten, auf die europ?ische Sicherheitsnorm EN 1077 zu achten. So garantiert der Kopfschutz auch ausreichende Sicherheit. Da Skifahrer immer schneller auf der Piste unterwegs sind, ist auch die Anschaffung von R?ckenprotektoren empfehlenswert. Snowboardfahrer sollten zudem Handgelenksprotektoren tragen.

FIS-Regeln
Allgemeine Verhaltensgrunds?tze beim Skifahren sind in den sogenannten FIS-Regeln des Internationalen Skiverbandes (Federation Internationale de Ski, kurz FIS) zusammengefasst. Diese Regeln sind nach Auskunft der ARAG Experten rechtlich bindend. Wer sich nicht daran h?lt, handelt sorgfaltswidrig. Die wichtigste Regel dabei ist: R?cksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder nehmen!

Eine weitere Regel ist unter anderem die Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem K?nnen und den Gel?nde-, Schnee- und Witterungsverh?ltnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Auch die Wahl der Fahrspur und das ?berholen ist im Regelwerk festgehalten: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so w?hlen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gef?hrdet. ?berholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem ?berholten Skifahrer oder Snowboarder f?r alle seine Bewegungen gen?gend Raum l?sst.

Dar?ber hinaus muss jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufw?rts schwingen oder fahren will, sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr f?r sich und andere tun kann. Auf der Piste anzuhalten sollte nach M?glichkeit vermieden werden, vor allem an engen oder un?bersichtlichen Stellen einer Abfahrt. Ein gest?rzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie m?glich freimachen.

Die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass bei Unf?llen jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Und ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht: Im Falle eines Unfalles m?ssen die Personalien angegeben werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

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