Skiurlaub trotz Corona : Wie Sie auf die Piste kommen

Skiurlaub w?hrend der Corona-Pandemie muss nun sorgf?ltig geplant werden – vom Hoteleintritt bis hin zur Piste. Dies gilt aktuell auch f?r ?sterreich

Wer heutzutage Skiurlaub machen m?chte, muss auf einiges achten, vor allem ungeimpfte Personen. Die Coronavirus-Regeln variieren jedoch in den verschiedenen L?ndern. Diese Ma?nahmen haben wir f?r Sie recherchiert und aufgeschrieben – aktuell g?ltig f?r Skigebiete in den Nachbarl?ndern.

?sterreich: Geimpfte ohne Booster Impfung brauchen einen frischen PCR Test
Eine touristische Reise nach ?sterreich ist wieder machbar. Allerdings unter strengeren Zugangsbedingungen. Deutsche Reisende m?ssen 3x geimpft oder genesen sein. Personen, welche keine Booster-Impfung erhalten haben, m?ssen einen frischen PCR-Test einreichen.

Andernfalls hei?t es sofortige Quarant?ne in ?sterreich. Mit einem negativen Testresultat kann diese jedoch fr?her enden. Ausgenommen sind unter anderem schulpflichtige Kinder, Jugendliche und Kinder unter 12. Impfbescheinigungen werden nur bis zu einem Alter von 9 Monaten akzeptiert.

Ohne 2G Nachweis ist der Urlaub in ?sterreich praktisch unm?glich, wo f?r Ungeimpfte der sogenannte Lockdown verh?ngt wird. Hotels d?rfen nur G?ste unter 2G-Bestimmungen empfangen und verlangen in allen Bereichen das tragen von FFP2-Masken. Das gleiche gilt f?r Restaurants.

Die Zufahrt zur Seilbahn ist nur mit Impf- oder Genesenen-Bescheinigung m?glich, Skiurlauber haben die Pflicht, in Kabinen eine FFP2 Maske zu tragen.

Schweiz: Einreise nur mit Test, sonst kaum Einschr?nkungen
Impfen, Genesen, Tests – in den Schweizer Skigebieten spielt das keine Rolle. Bundesweit gibt es keine Einschr?nkungen. Wie bei allen ?PNV ( ?ffentlicher Personenverkehr ) besteht Maskenpflicht nur in geschlossenen Aufz?gen.
Einige Skigebiete haben jedoch strenge Corona Regeln. Wer zum Ski fahren in die Schweiz m?chte, sollte wissen, welche Massnahmen f?r ein bestimmtes Reiseziel gelten. 2G-Regeln gelten f?r Restaurants und alle Indoor-Aktivit?ten. Daher sind Personen, die nicht geimpft wurden, nicht zugelassen.

Das Einreisen in die Schweiz erfordert den Nachweis, dass der Coronavirus-Test negativ ist. Der Antigen-Schnelltest darf 24 Stunden oder der PCR-Test 72 Stunden nicht ?berschreiten. Dies gilt f?r Urlauber ?ber 16, auch f?r Genesene oder Geimpfte. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich 4 bis 7 Tage sp?ter einem zweiten Test unterziehen. Die Einreise aus dem Grenzgebiet ist von der Pr?fung ausgenommen. In Deutschland betrifft dies die Bundesl?nder Bayern und Baden-W?rttemberg.

Frankreich: Mit 3G und einer Masken im Skigebiet
Ab Anfang Dezember ben?tigen Sie einen franz?sischen Wintersport-Gesundheitspass, d. h. einen Nachweis, dass Sie genesen, geimpft oder getestet wurden (24-Stunden-Antigen Schnelltest oder 24-Stunden-PCR-Test). Dies gilt auch f?r Skistationen, Schwimmb?der – Hotels und Restaurants nat?rlich auch. In Skiliften, welche geschlossene Kabinen haben, m?ssen Sie ebenfalls eine Maske tragen, jedoch nicht dringend eine medizinische Maske. Auch ein Schal, der Mund und Nase ausreichend bedeckt, der so oder so oft getragen wird, ist m?glich. Sagt Tillman Ehrich von snowtimes.de.

Personen, die vollst?ndig geimpft sind (zwei Impfungen des Impfstoffs, ggf. eine Boosterimpfung) und genesene Personen k?nnen ohne Probleme von Deutschland nach Frankreich reisen. Andererseits m?ssen andere Reisende ?ber 12 Jahren einen t?glichen negativen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test (nicht l?nger als 24 Stunden) haben.

Italien: Sogenannter „Gr?ner Pass“ in der Gondel, 2G in den H?tten
Wer in Italien Ski fahren m?chte, sollte einen genesenen, geimpften oder getesteten Nachweis vorlegen. Denn dieser Gr?ne Pass ist f?r alle nicht offenen Kabinen oder Gondeln notwendig. In Skigebieten wie den Dolomiten k?nnen digitale Zertifikate ?ber Internet, Apps oder Kassen mit Skip?ssen verkn?pft werden.

An den Liften gilt wie sonst auch in Italien Maskenpflicht, etwa in Skih?tten. Es gibt keine Regeln f?r die Nutzung offener Aufz?ge, aber beim Anstehen sollte Abstand gehalten werden. Italienische Regionen sind wie Ampeln in verschiedene Farben unterteilt, Orange ist strenger als Gr?n. Wer nach dem Ski-Ausflug auf der H?tte oder im Restaurant essen m?chte, muss sich impfen lassen oder bereits genesen sein, daher gilt die 2G-Regel. Auch in Diskotheken oder generellen ?ffentlichen Veranstaltungen.

Bei der Einreise nach Italien ist neben einem Covid Zertifikat nun auch ein Test erforderlich – entweder ein negativer PCR-Test bis 48 Stunden oder ein Schnelltest bis 24 Stunden. Kinder unter 6 sind nicht betroffen.

Wir w?nscht allen Ski-Urlaubern viel Spa? auf den Pisten, denn trotz der aktuellen Corona Pandemie l?sst sich weiterhin Skifahren.

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